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Ratgeber

Kaufnebenkosten in Niedersachsen

Was beim Kauf einer Immobilie in Göttingen und Südniedersachsen zum Kaufpreis hinzukommt, wie Sie Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch nachrechnen und wer die Maklerprovision zahlt.

· Stephan Adams

Stephan Adams

Verfasst von

Stephan Adams

Mitgründer Adams & Heyder · über 25 Jahre Vertriebserfahrung

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen?

In Niedersachsen beträgt der Steuersatz 5 Prozent der Gegenleistung. Das Landesamt für Steuern nennt ihn für Rechtsvorgänge ab dem 1. Januar 2014, und die Landesregierung hat ihn 2021 in einer Antwort an den Landtag bestätigt. Zur Gegenleistung zählen neben dem Kaufpreis unter anderem übernommene Belastungen und eingeräumte Wohn- oder Nutzungsrechte. Die Bemessungsgrundlage regelt § 8 GrEStG, die Steuer wird auf volle Euro abgerundet.

Dass der Satz je nach Bundesland verschieden ist, liegt an Artikel 105 Absatz 2a des Grundgesetzes: Die Länder haben die Befugnis, den Steuersatz selbst zu bestimmen. Der Bundessatz von 3,5 Prozent in § 11 GrEStG gilt nur, wo ein Land nichts anderes regelt. Wir haben den Satz am 1. Oktober 2026 geprüft und keinen Hinweis auf eine Änderung gefunden. Maßgeblich ist immer der Satz zum Zeitpunkt des Kaufvertrags, fragen Sie im Zweifel beim Finanzamt nach. Zum Vergleich: In Hessen gilt ein anderer Satz, die Zahlen stehen im Ratgeber Hauskauf-Nebenkosten in Hessen.

Wichtig für den Zeitplan: Der Käufer darf nach § 22 GrEStG erst ins Grundbuch eingetragen werden, wenn das Finanzamt bescheinigt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen. Was im Notartermin geschieht, beschreibt der Ratgeber Notartermin beim Immobilienverkauf.

Wie berechnen sich Notar- und Grundbuchkosten?

Notar und Grundbuchamt rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ab. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem Geschäftswert und der Gebührentabelle. Beim Kauf ist der Geschäftswert der Kaufpreis (§ 47 GNotKG), liegt dieser unter dem Verkehrswert, gilt der Verkehrswert. Für Notar und Grundbuch gilt die Tabelle B der Anlage 2 in der Fassung nach der Anpassung 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Aus ihr liest man für den Geschäftswert eine einfache Gebühr ab, die mit dem Satz aus dem Kostenverzeichnis multipliziert wird.

Für den Kaufvertrag gilt der Satz 2,0 (Nummer 21100), für die Betreuung unter anderem bei Prüfung und Mitteilung der Fälligkeitsvoraussetzungen der Satz 0,5 (Nummer 22200). Beim Grundbuch fällt für die Eintragung des Eigentümers der Satz 1,0 an (Nummer 14110), für die Eintragung einer Vormerkung der Satz 0,5 (Nummer 14150). Eine Vollzugsgebühr von 0,5 (Nummer 22110) entsteht nur, wenn der Notar bestimmte Vollzugstätigkeiten übernimmt, zum Beispiel die Anforderung öffentlich-rechtlicher Erklärungen. Auslagen und Umsatzsteuer kommen hinzu.

Was kostet ein Kauf für 300.000 Euro?

Das folgende Beispiel ist unsere eigene Rechnung nach den oben genannten Normen. Es nimmt einen Kaufpreis von 300.000 Euro an, der gleichzeitig Geschäftswert ist. Der Wert liegt in der Stufe bis 320.000 Euro der Tabelle B, die einfache Gebühr beträgt dort 635,00 Euro. Auslagen, Umsatzsteuer, Vollzugsgebühr, Grundschuld und Makler sind nicht enthalten.

Rechenbeispiel Kaufnebenkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis in Niedersachsen
PostenRechnungBetrag
Grunderwerbsteuer5 % von 300.000 Euro15.000,00 Euro
Notar: Beurkundung Kaufvertrag2,0 × 635,00 Euro (Nr. 21100)1.270,00 Euro
Notar: Betreuung0,5 × 635,00 Euro (Nr. 22200)317,50 Euro
Grundbuch: Vormerkung0,5 × 635,00 Euro (Nr. 14150)317,50 Euro
Grundbuch: Eigentumsumschreibung1,0 × 635,00 Euro (Nr. 14110)635,00 Euro
Summe Steuer, Notar und Grundbuch17.540,00 Euro

Das sind 17.540 Euro oder rund 5,8 Prozent des Kaufpreises. Wird der Kauf mit einem Darlehen finanziert, kommen Beurkundung und Eintragung der Grundschuld hinzu. Sie richten sich nach dem Nennbetrag der Grundschuld (§ 53 GNotKG) und werden jeweils mit dem Satz 1,0 berechnet, die Eintragung im Grundbuch nach Nummer 14121. Die Wertgebühren der Notare und Grundbuchämter sind gesetzlich festgelegt.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sie wird im Maklervertrag vereinbart. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gelten die §§ 656a bis 656d BGB. Der Maklervertrag braucht Textform. Lässt sich der Makler von beiden Seiten bezahlen, dürfen beide nur in gleicher Höhe verpflichtet werden. Arbeitet er für eine Seite unentgeltlich, darf er sich von der anderen nichts versprechen lassen. Hat nur eine Partei den Maklervertrag abgeschlossen, bleibt die Weitergabe an die andere nur wirksam, wenn die erste mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt, und der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die erste gezahlt hat.

Zur Höhe: Für Niedersachsen haben wir keine belegte Zahl gefunden. Die Verbraucherzentrale nennt bundesweit eine häufige Gesamtspanne von 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer. Teilen sich beide Seiten die Provision, wären das im Beispiel mit 300.000 Euro für den Käufer rund 8.925 bis 10.710 Euro. Das ist eine Rechenhilfe, keine Preisangabe von uns. Welche Provision bei uns gilt, steht im Maklervertrag, mehr zu den Regeln im Ratgeber Maklerprovision 2026.

Was wir nicht beziffern

Für Vermessung, Bankgebühren, Schätzgutachten und Umzugskosten haben wir keine belastbare Primärquelle gefunden und nennen deshalb keine Pauschalen. Fragen Sie diese Posten vor dem Kauf einzeln an. Eine Gesamtquote geben wir ebenfalls nur als Beispielrechnung wieder.

Was heißt das für Sie als Käufer oder Verkäufer?

Käufer sollten Steuer, Notar und Grundbuch von Anfang an in ihre Kalkulation und in das Gespräch mit der Bank einbeziehen. Verkäufer können Interessenten auf diese Rechenwege verweisen, damit die Gesamtkosten früh auf dem Tisch liegen. Wer ein Objekt sucht, findet unser Angebot unter Immobilien kaufen. Wenn Sie selbst verkaufen möchten, beginnt der Weg mit der kostenfreien Immobilienbewertung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen?

Der Steuersatz beträgt in Niedersachsen 5 Prozent der Gegenleistung, im Regelfall also des Kaufpreises. Das Landesamt für Steuern nennt diesen Satz für Rechtsvorgänge ab dem 1. Januar 2014, die Landesregierung hat ihn 2021 in einer Antwort an den Landtag bestätigt. Länder bestimmen den Satz nach Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz selbst, der Bundessatz von 3,5 Prozent in § 11 GrEStG ist nur der Auffangwert. Stand unserer Prüfung ist der 1. Oktober 2026, bei Ihrem Kauf gilt der Satz zum Zeitpunkt des Rechtsvorgangs.

Wer trägt Notar- und Grundbuchkosten?

Nach § 448 Absatz 2 BGB trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Auflassung, der Eintragung ins Grundbuch und der dazu erforderlichen Erklärungen. Die Parteien können im Vertrag etwas anderes vereinbaren. Schuldner gegenüber dem Notar ist, wer den Auftrag erteilt, die Schuld übernommen hat oder kraft Gesetzes haftet (§ 29 GNotKG).

Wie berechnen sich die Notarkosten?

Die Gebühr hängt vom Geschäftswert ab. Beim Kauf ist das der Kaufpreis (§ 47 GNotKG). Aus der Tabelle B der Anlage 2 zum GNotKG ergibt sich eine Gebühr für den Geschäftswert, die mit einem Satz aus dem Kostenverzeichnis multipliziert wird. Für die Beurkundung des Kaufvertrags gilt der Satz 2,0 (Nummer 21100 des Kostenverzeichnisses). Hinzu kommen je nach Tätigkeit weitere Gebühren, etwa für die Betreuung (Satz 0,5) und gegebenenfalls den Vollzug, dazu Auslagen und Umsatzsteuer.

Wie hoch sind die Grundbuchkosten?

Auch hier gilt Tabelle B. Die Eintragung des Eigentümers kostet nach Nummer 14110 des Kostenverzeichnisses eine volle Gebühr (Satz 1,0), die Eintragung einer Vormerkung nach Nummer 14150 die Hälfte (Satz 0,5). Wird ein Darlehen mit einer Grundschuld gesichert, kommen Beurkundung und Eintragung der Grundschuld hinzu, jeweils nach dem Nennbetrag der Grundschuld.

Was kostet der Makler und wer zahlt ihn?

Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten seit Dezember 2020 die §§ 656a bis 656d BGB: Der Maklervertrag braucht Textform, und für Verbraucher dürfen beide Seiten nur in gleicher Höhe verpflichtet werden. Hat nur eine Partei den Vertrag geschlossen, ist die Weitergabe an die andere nur wirksam, wenn die erste mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die zweite Partei wird erst fällig, wenn die erste gezahlt hat. Bundesweit nennt die Verbraucherzentrale eine häufige Gesamtspanne von 5,95 bis 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer.

Wann wird der Käufer ins Grundbuch eingetragen?

Der Erwerber darf nach § 22 GrEStG erst eingetragen werden, wenn das Finanzamt bescheinigt, dass steuerliche Bedenken der Eintragung nicht entgegenstehen. Hinzu kommen gegebenenfalls das Zeugnis zum gemeindlichen Vorkaufsrecht und die Löschungsunterlagen der Bank des Verkäufers.

Quellen und weiterführende Informationen

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Das Rechenbeispiel ist eine eigene Berechnung ohne Umsatzsteuer und Auslagen und ersetzt keine Kostenrechnung eines Notars. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie beim Finanzamt, beim Notar und bei einer Steuerberatung. Alle Angaben geprüft am 1. Oktober 2026.

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