Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein standardisiertes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes beschreibt. Er zeigt potenziellen Käufern und Mietern auf einen Blick, mit welchen Energiekosten sie rechnen müssen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG). Es hieß seit 2020 Gebäudeenergiegesetz (GEG) und hatte damals die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Seit Ende Juli 2026 trägt es den neuen Namen, an der Rechtslage zum Energieausweis ändert die Umbenennung nichts.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis - der Unterschied
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedliche Aussagekraft haben:
Verbrauchsausweis
Basiert auf den realen Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre. Schnell und günstig zu erstellen, aber stark abhängig vom Heizverhalten der bisherigen Bewohner.
Kosten: 50 - 250 Euro
Aussagekraft: mittel
Bedarfsausweis
Basiert auf einer technischen Berechnung der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Objektiv und unabhängig vom Nutzerverhalten, aber aufwendiger.
Kosten: 300 - 600 Euro
Aussagekraft: hoch
Wann welcher Ausweis Pflicht ist
Ob Sie zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis frei wählen können, hängt vom Gebäude ab. Bei Wohngebäuden mit Bauantrag vor November 1977 und weniger als 5 Wohnungen ist der Bedarfsausweis verpflichtend, es sei denn, das Gebäude wurde nachträglich auf den energetischen Standard der 1. WSchV oder besser gebracht.
Bei Neubauten, größeren Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten kann meist zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden.
Pflichten beim Verkauf
Als Verkäufer müssen Sie:
- Einen gültigen Energieausweis besitzen, bevor Sie inserieren
- In jeder Anzeige in kommerziellen Medien, auch bei Privatverkauf, die Pflichtangaben aufnehmen: Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr, Energieeffizienzklasse
- Den Ausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung vorlegen
- Den Energieausweis oder eine Kopie unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags an den Käufer übergeben
Bußgelder bei Verstößen
Verstöße gegen die Energieausweis-Pflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 108 Abs. 1 Nr. 17 bis 21 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 GModG, bis Juli 2026 als GEG bezeichnet). Häufig geahndet werden: fehlende Pflichtangaben in Inseraten, fehlender Energieausweis bei Besichtigung oder Übergabe sowie das Nicht-Aushändigen an den Käufer.
Weitere Pflichten und Risiken
Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen sieht das Gesetz zusätzlich ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis vor: Der Käufer soll es nach Übergabe des Ausweises mit einer nach § 88 GModG zur Ausstellung berechtigten Person führen, wenn ein Aussteller ein solches Gespräch unentgeltlich anbietet (§ 80 Abs. 4 GModG).
Auf Käufer kann nach dem Eigentumsübergang zudem eine Nachrüstpflicht zukommen: Ist die oberste Geschossdecke eines Wohngebäudes ungedämmt, muss sie (oder ersatzweise das darüber liegende Dach) innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel gedämmt werden (§ 35 GModG). Ausgenommen sind vor allem Fälle, in denen der bisherige Eigentümer eine Wohnung im Zweifamilienhaus selbst bewohnt hat, sowie unwirtschaftliche Massnahmen. Für Verkäufer ist das vor allem eine Informationsfrage: Wer den Dämmzustand kennt und offen benennt, vermeidet spätere Diskussionen mit dem Käufer.
Neben dem Bußgeld drohen bei falschen oder geschönten Energieangaben im Exposé zivilrechtliche Folgen: Sie können als Beschaffenheitsangabe gewertet werden und Gewährleistungsansprüche des Käufers auslösen (§§ 434, 444 BGB). Bei bewusst falschen Angaben greift der im Kaufvertrag übliche Haftungsausschluss wegen Arglist nicht (§ 123 BGB). Gerade beim Verbrauchsausweis, dessen Werte durch Leerstand oder sparsames Heizen niedrig ausfallen können, lohnt sich deshalb eine konservative und vollständige Angabe.
Hinweise zur Wahl des Ausweises
Auch wenn Sie wählen können, lohnt sich oft der Bedarfsausweis. Gründe:
- Energieeffiziente Käufer: Junge Käufer und Familien achten zunehmend auf objektive Energiedaten, dadurch wirken Bedarfsausweise seriöser.
- Sanierungstipps: Modernisierungsempfehlungen gehören zu jedem Energieausweis, nicht nur zum Bedarfsausweis (§ 84 GModG). Beim Bedarfsausweis beruhen sie aber auf der technischen Gebäudeaufnahme vor Ort und sind dadurch belastbarer als beim Verbrauchsausweis.
- Verzerrte Verbrauchsdaten: Stand das Haus in den letzten Jahren leer oder wurde es nur sparsam beheizt, zeigt der Verbrauchsausweis unrealistisch niedrige Werte, das kann Käufer später frustrieren.
Energieeffizienzklassen und ihre Bedeutung beim Verkauf
Der Energieausweis ordnet jede Immobilie einer von neun Energieeffizienzklassen zu, von A+ (höchste Effizienz) bis H (sehr ineffizient). Diese Einordnung beeinflusst die Käuferentscheidung direkt und wirkt sich damit auf den erzielbaren Preis aus.
Klassen A+ und A: Neubauten und vollständig sanierte Objekte. Typischer Endenergiebedarf unter 50 kWh/m²a. Käufer erwarten hier moderne Ausstattung und niedrige Betriebskosten. Premium-Aufschläge sind möglich.
Klassen B und C: Gut sanierte Objekte aus den 90er und 2000er Jahren. Endenergiebedarf zwischen 50 und 100 kWh/m²a. Marktstandard im mittleren Preissegment.
Klassen D und E: Häuser mit teilsanierter Substanz, oft mit modernisierter Heizung aber nicht-energetisch sanierten Wänden. Endenergiebedarf 100-160 kWh/m²a. Käufer kalkulieren oft Modernisierungskosten ein.
Klassen F bis H: Unsanierte Häuser, meist mit alter Heizungstechnik. Endenergiebedarf über 160 kWh/m²a. Käufer kalkulieren hier spürbare Modernisierungskosten ein und verhandeln den Preis entsprechend, wie stark hängt vom Einzelobjekt und von der Zielgruppe ab.
Eine Klassen-Verbesserung sollte man beim Verkauf nicht pauschal einrechnen. Ob sich die Investition auszahlt, hängt davon ab, ob die anvisierte Käufergruppe die Maßnahme im Kaufpreis tatsächlich honoriert, das prüfen wir im Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen anhand der Marktlage in Kassel und Göttingen.
Ablauf der Energieausweis-Erstellung in der Praxis
Ein Energieausweis lässt sich binnen weniger Tage bestellen, der Prozess unterscheidet sich allerdings je nach Variante.
Verbrauchsausweis (50-250 Euro, 3-5 Werktage): Sie senden dem Aussteller die Heizkosten-Abrechnungen der letzten 3 Jahre, idealerweise als PDF oder Scan. Zusätzlich muss der Aussteller das Gebäude besichtigen oder sich aussagekräftige Fotos davon geben lassen (§ 84 Abs. 1 GModG). Ein reiner Online-Ausweis ohne diesen Schritt entspricht nicht dem Gesetz. Der Aussteller berechnet aus den Verbrauchsdaten den Durchschnitt, den er auf die beheizte Fläche hochrechnet. Sie erhalten den Ausweis per E-Mail als PDF.
Bedarfsausweis (300-600 Euro, 7-14 Werktage): Hier ist eine Vor-Ort-Begehung nötig. Der Aussteller misst das Gebäude aus, dokumentiert Heizungstechnik, Fenster, Dämmung und Wärmedämmverbundsystem. Auf Basis dieser technischen Daten berechnet er den Bedarf - unabhängig vom tatsächlichen Verhalten der Bewohner.
In Kassel und Göttingen gibt es jeweils mehrere seriöse Aussteller, auf Wunsch vermitteln wir Sie an Energieberater, mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten. Die Wahl der richtigen Variante lohnt sich: Ein günstiger Verbrauchsausweis kann bei Häusern, in denen jahrelang sparsam geheizt wurde, einen unrealistisch niedrigen Wert ausweisen, was Käufer später frustriert.
Beim Erstgespräch besprechen wir mit Ihnen, welche Variante zu Ihrer Immobilie passt und wie wir die Energiedaten optimal in der Vermarktung positionieren.






