Zum Inhalt springen
0561 99 77 80 70

Ratgeber

Der Notartermin beim Immobilienverkauf

Was im Termin geschieht, worauf Sie als Verkäufer achten sollten und welche Schritte danach bis zur Eigentumsumschreibung folgen.

· Stephan Adams

Stephan Adams

Verfasst von

Stephan Adams

Mitgründer Adams & Heyder · über 25 Jahre Vertriebserfahrung

Warum braucht der Verkauf einen Notartermin?

Ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf nach § 311b Absatz 1 BGB der notariellen Beurkundung. Ohne Beurkundung ist der Vertrag formunwirksam, er wird erst gültig, wenn Auflassung und Grundbucheintragung erfolgen. Der Notar soll nach § 17 Absatz 1 BeurkG den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären und über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren. Das ist der Grund, warum Sie im Termin Fragen stellen sollten.

Wie läuft der Notartermin ab?

Der Ablauf folgt dem Beurkundungsgesetz. Zuerst stellt der Notar die Identität der Beteiligten fest (§ 10 BeurkG). Da Notare beim Kauf und Verkauf von Immobilien nach dem Geldwäschegesetz Verpflichtete sind, identifizieren sie die Vertragspartner und prüfen die Angaben anhand eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild (§ 12 GwG). Danach wird die Niederschrift vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und eigenhändig unterschrieben (§ 13 BeurkG). Die folgende Übersicht zeigt fünf Stationen von der Vorbereitung bis zum Vollzug.

  1. 1

    Vor dem Termin

    Vertragsentwurf prüfen

    Der Notar erstellt den Entwurf nach den Angaben von Verkäufer und Käufer. Bei Verbraucherverträgen soll der Text dem Verbraucher im Regelfall zwei Wochen vorher vorliegen. Lesen Sie den Entwurf in Ruhe und notieren Sie Fragen.

  2. 2

    Termin

    Identität feststellen und Vertrag verlesen

    Der Notar stellt die Identität der Beteiligten fest. Nach dem Geldwäschegesetz prüft er sie anhand eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild. Danach liest er die Niederschrift vor, die Beteiligten genehmigen sie und unterschreiben eigenhändig (§ 13 BeurkG).

  3. 3

    Nach dem Termin

    Vormerkung und Genehmigungen

    Üblicherweise beantragt der Notar die Auflassungsvormerkung und kümmert sich um Erklärungen von Dritten, etwa die Mitteilung an die Gemeinde zum Vorkaufsrecht. Bei einer Eigentumswohnung kann eine Zustimmung nach § 12 WEG nötig sein, aber nur, wenn sie in der Gemeinschaftsordnung vereinbart ist.

  4. 4

    Nach dem Termin

    Fälligkeit und Kaufpreiszahlung

    Liegen die im Vertrag genannten Voraussetzungen vor, teilt der Notar die Fälligkeit mit. Der Käufer zahlt den Kaufpreis. Eine Grundschuld Ihrer Bank wird in der Praxis auf Grundlage der Löschungsbewilligung der Bank gelöscht.

  5. 5

    Vollzug

    Eigentumsumschreibung und Übergabe

    Nach Zahlung und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts wird der Käufer im Grundbuch eingetragen. Mit der Übergabe gehen Nutzungen und Lasten auf den Käufer über.

Wie bereiten Sie sich als Verkäufer vor?

Bei Verbraucherverträgen über Grundstücke soll der beabsichtigte Vertragstext dem Verbraucher nach § 17 Absatz 2a BeurkG im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stehen. Es ist eine Soll-Vorschrift, bei Unterschreitung nennt die Niederschrift die Gründe. Nutzen Sie die Zeit, um den Entwurf zu lesen und mit Ihrer Beratung abzustimmen. Achten Sie besonders auf die Beschreibung des Kaufgegenstands, den Kaufpreis, die Fälligkeitsvoraussetzungen, den Übergabetermin und die Regelung zu einer bestehenden Grundschuld.

Zum Termin bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, denn die Identität wird geprüft. Was darüber hinaus nötig ist, etwa Grundbuchauszug, Teilungserklärung oder Angaben zur Finanzierung, gibt das Notariat vor. Das ist Praxis des jeweiligen Notariats und keine gesetzliche Pflichtliste. Die Unterlagen zum Objekt haben Sie meist schon für den Verkauf zusammengestellt, die Checkliste steht im Ratgeber Unterlagen für den Hausverkauf.

Können Sie nicht selbst teilnehmen, lässt sich der Termin durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen. Vorgelegte Vollmachten sollen nach § 12 BeurkG der Niederschrift beigefügt werden. Eine öffentliche Beglaubigung verlangt die Erklärung schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift (§ 129 BGB). Klären Sie die Form mit dem Notariat, bevor Sie die Vollmacht erteilen.

Wer wählt den Notar, und wer zahlt ihn?

Die Kosten regelt § 448 Absatz 2 BGB: Der Käufer eines Grundstücks trägt die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Auflassung, der Eintragung ins Grundbuch und der dazu erforderlichen Erklärungen. Wer den Notar auswählt, regelt diese Norm nicht. In der Praxis liegt die Wahl häufig beim Käufer, eine gesetzliche Vorgabe dazu haben wir nicht gefunden. Welche Beträge anfallen, rechnet der Ratgeber Kaufnebenkosten in Niedersachsen vor.

Was passiert nach dem Notartermin?

Mit der Beurkundung ist der Verkauf noch nicht vollzogen. Das Eigentum geht nach § 873 BGB erst mit der Eintragung im Grundbuch über. Bis dahin sichert die Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB den Anspruch des Käufers, und die Auflassung selbst wird nach § 925 BGB vor dem Notar erklärt. In der Zwischenzeit klärt der Notar die Genehmigungen und Erklärungen, die für die Eintragung nötig sind.

Dazu gehört das gemeindliche Vorkaufsrecht. Nach § 28 BauGB wird der Gemeinde der Vertragsinhalt mitgeteilt, und sie kann das Recht binnen drei Monaten ausüben. Das Grundbuchamt trägt den Käufer erst ein, wenn nachgewiesen ist, dass das Vorkaufsrecht nicht besteht oder nicht ausgeübt wird. Bei Wohnungseigentum besteht es nach § 24 Absatz 2 BauGB nicht. Hinzu kommt bei Eigentumswohnungen die Frage einer Zustimmung nach § 12 WEG: Sie ist nur nötig, wenn die Veräußerungsbeschränkung vereinbart wurde, und darf in diesem Fall nur aus wichtigem Grund versagt werden. Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nach § 22 GrEStG wird der Käufer ebenfalls nicht eingetragen.

Absicherung des Verkäufers

Wie Sie als Verkäufer abgesichert sind, steht im Vertrag. Der Käufer zahlt in der Regel erst, wenn die vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, und der Notar prüft sie und teilt sie mit. Der Vertrag kann außerdem eine Unterwerfung des Käufers unter die sofortige Zwangsvollstreckung enthalten, aus einer notariellen Urkunde ist dann die Vollstreckung möglich (§ 794 Absatz 1 Nr. 5 ZPO). Die Fälligkeitsvoraussetzungen sind Vertragspraxis und keine gesetzliche Vorgabe, deshalb lohnt der genaue Blick in den Entwurf.

Unser Teil davon

Wir koordinieren den Weg zum Notartermin, stimmen mit Käufer, Bank und Notariat die Unterlagen ab und begleiten Sie bis zur Übergabe. Den Gesamtablauf eines Verkaufs beschreibt der Ratgeber Ablauf und Dauer eines Hausverkaufs, unser Vorgehen beim Hausverkauf in Kassel steht auf der Serviceseite. Eine erste Einschätzung zum Wert bekommen Sie über die kostenfreie Immobilienbewertung.

Häufige Fragen

Muss ich zum Notartermin persönlich erscheinen?

Eine Vertretung ist möglich. Vorgelegte Vollmachten sollen der Niederschrift in Urschrift oder beglaubigter Abschrift beigefügt werden (§ 12 BeurkG). Welche Form die Vollmacht für den Notar und das Grundbuchamt haben muss, klären Sie rechtzeitig vor dem Termin mit dem Notariat. Bei einer notariellen Beglaubigung der Unterschrift soll der Notar die Unterschrift nur beglaubigen, wenn sie in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt wird (§ 40 BeurkG).

Wer bezahlt den Notar beim Hausverkauf?

Nach § 448 Absatz 2 BGB trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Auflassung, der Eintragung ins Grundbuch und der dazu erforderlichen Erklärungen. Abweichende Vereinbarungen im Vertrag sind möglich. Welche Beträge anfallen, rechnen wir im Ratgeber zu den Kaufnebenkosten in Niedersachsen vor.

Wer sucht den Notar aus?

Dazu gibt es keine gesetzliche Regel, die wir belegen können. In der Praxis wählt häufig der Käufer, weil er auch die Kosten trägt. Sprechen Sie die Wahl mit dem Käufer ab, und achten Sie darauf, dass der Notar frühzeitig alle Unterlagen erhält.

Was bedeutet die Zwei-Wochen-Frist vor der Beurkundung?

Bei Verbraucherverträgen über Grundstücke soll dem Verbraucher der beabsichtigte Vertragstext im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt werden (§ 17 Absatz 2a BeurkG). Das ist eine Soll-Vorschrift. Wird die Frist unterschritten, sollen die Gründe in der Niederschrift stehen. Für den Verkäufer bedeutet das: Der Entwurf lohnt eine sorgfältige Durchsicht, bevor Sie ihn unterschreiben.

Was ist die Auflassungsvormerkung?

Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums im Grundbuch, bevor er als Eigentümer eingetragen ist. Spätere Verfügungen über das Grundstück sind insoweit unwirksam, wie sie den Anspruch des Käufers beeinträchtigen würden (§ 883 BGB). Die Vormerkung ist der Schutz des Käufers in der Zeit zwischen Beurkundung und Eigentumsumschreibung.

Wann bekomme ich den Kaufpreis?

Das regelt der Kaufvertrag. Üblich ist, dass der Notar die Fälligkeitsvoraussetzungen prüft und dem Käufer mitteilt, wenn sie vorliegen. Dazu zählen typischerweise die eingetragene Vormerkung und das Ausräumen eines etwaigen Vorkaufsrechts. Der genaue Katalog steht im Vertrag, er ist keine gesetzliche Vorgabe. Der Käufer zahlt danach den Kaufpreis, die Eigentumsumschreibung folgt in einem späteren Schritt.

Quellen und weiterführende Informationen

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Als Immobilienmakler leisten wir keine rechtliche Einzelfallberatung. Fragen zum Vertrag klären Sie mit dem beurkundenden Notar oder einer Rechtsanwältin beziehungsweise einem Rechtsanwalt. Alle Normen geprüft am 1. Oktober 2026.

Lassen Sie uns über Ihre Immobilie sprechen

Sehr gerne beraten wir Sie persönlich und umfassend zu Ihrem Immobilienverkauf. Rufen Sie uns direkt an oder hinterlassen Sie uns eine Rückruf-Info. Wir melden uns sobald wie möglich bei Ihnen.

0561 99 77 80 70

ProvenExpert Auszeichnung TOP Immobilienmakler 2026IVD MitgliedImmoScout24 Gold-Partner 2026Immowelt PartnerJacasa Top bewertet 2026/2027 - Kassel und GöttingenVALUE Marktdaten