Wie werden Notar- und Grundbuchkosten berechnet?
Beide Kosten folgen dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Es ist ein Bundesgesetz, deshalb gelten dieselben Sätze in Kassel und in Göttingen. Die Gebühr ergibt sich aus dem Geschäftswert und der Tabelle B der Anlage 2 (§ 34 GNotKG, Fassung BGBl. 2025 I Nr. 109), multipliziert mit dem Satz aus dem Kostenverzeichnis. Beim Kauf ist der Geschäftswert der Kaufpreis. Liegt er unter dem Verkehrswert, gilt der Verkehrswert (§ 47 GNotKG). Verhandeln lassen sich die Gebühren nicht, Vereinbarungen über die Höhe sind unwirksam (§ 125 GNotKG).
Die Sätze im Überblick: Die Beurkundung des Kaufvertrags kostet 2,0 (Nr. 21100). Der Vollzug durch den Notar kostet 0,5 (Nr. 22110), etwa wenn er die Erklärung zum gemeindlichen Vorkaufsrecht anfordert. Die Betreuung kostet 0,5 (Nr. 22200), unter anderem für die Prüfung und Mitteilung der Fälligkeitsvoraussetzungen. Im Grundbuch kostet die Auflassungsvormerkung 0,5 (Nr. 14150) und die Eintragung des Eigentümers 1,0 (Nr. 14110). Vollzug und Betreuung berechnen sich aus demselben Wert wie die Beurkundung (§§ 112, 113 GNotKG).
Was kosten Notar und Grundbuch bei 300.000 Euro Kaufpreis?
Das folgende Beispiel ist unsere eigene Rechnung. Wir nehmen an, dass der Kaufpreis von 300.000 Euro dem Verkehrswert entspricht. Er liegt in der Stufe bis 320.000 Euro der Tabelle B, die einfache Gebühr beträgt dort 635,00 Euro. Auslagen sind nicht enthalten. Die Umsatzsteuer von 19 Prozent (§ 12 UStG) rechnen wir auf die Notargebühren (Nr. 32014 Kostenverzeichnis).
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Notar: Beurkundung Kaufvertrag | 2,0 × 635,00 Euro (Nr. 21100) | 1.270,00 Euro |
| Notar: Vollzug | 0,5 × 635,00 Euro (Nr. 22110) | 317,50 Euro |
| Notar: Betreuung | 0,5 × 635,00 Euro (Nr. 22200) | 317,50 Euro |
| Notar: Umsatzsteuer | 19 % von 1.905,00 Euro | 361,95 Euro |
| Grundbuch: Auflassungsvormerkung | 0,5 × 635,00 Euro (Nr. 14150) | 317,50 Euro |
| Grundbuch: Eigentumsumschreibung | 1,0 × 635,00 Euro (Nr. 14110) | 635,00 Euro |
| Summe Notar und Grundbuch | 3.219,45 Euro |
Das sind 3.219,45 Euro oder rund 1,07 Prozent des Kaufpreises. Die Gebühren sind gestaffelt, deshalb lässt sich dieser Prozentwert nicht auf andere Kaufpreise übertragen. Rechnen Sie jeden Fall mit der Tabelle B nach oder lassen Sie sich die Kostenrechnung vom Notariat geben.
Zu den Auslagen: Der Notar kann statt der tatsächlichen Kosten eine Pauschale für Post und Telekommunikation berechnen, sie beträgt 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20,00 Euro (Nr. 32005). Hinzu kommen Dokumentenpauschalen für Ausfertigungen, falls sie anfallen. Die Umsatzsteuer gilt für die Kosten insgesamt, also auch für Auslagen (Nr. 32014). Das Grundbuchamt erhebt seine Gebühren selbst, die Grundbuchzeilen der Tabelle sind deshalb eine eigene Rechnung.
Was kommt bei einer Finanzierung hinzu?
Finanziert der Käufer mit einem Darlehen, bestellt er der Bank eine Grundschuld. Beurkundung und Eintragung richten sich nach dem Nennbetrag (§ 53 GNotKG). Wir nehmen im Beispiel 240.000 Euro an, das ist ein Darlehen über 80 Prozent des Kaufpreises. Der Wert liegt in der Stufe bis 260.000 Euro, die einfache Gebühr beträgt 535,00 Euro. Vollzugsgebühren für die Grundschuld sind in der Rechnung nicht enthalten. Bei einer Briefgrundschuld steigt die Eintragungsgebühr auf 1,3 (Nr. 14120), also auf 695,50 Euro.
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Notar: Beurkundung Grundschuld | 1,0 × 535,00 Euro (Nr. 21200) | 535,00 Euro |
| Notar: Umsatzsteuer | 19 % von 535,00 Euro | 101,65 Euro |
| Grundbuch: Eintragung Grundschuld | 1,0 × 535,00 Euro (Nr. 14121) | 535,00 Euro |
| Summe Grundschuld | 1.171,65 Euro |
Zusammen mit dem Kaufvertrag sind das 4.391,10 Euro, rund 1,46 Prozent von 300.000 Euro. Was mit der Grundschuld des Verkäufers geschieht, erklärt der Ratgeber Grundschuld beim Hausverkauf.
Wer zahlt, und wie grenzt sich die Grunderwerbsteuer ab?
Der Käufer trägt nach § 448 Absatz 2 BGB die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Auflassung, der Eintragung ins Grundbuch und der dazu erforderlichen Erklärungen. Im Vertrag lässt sich anderes vereinbaren. Die Grunderwerbsteuer ist eine eigene Rechnung: Sie bemisst sich nach der Gegenleistung (§ 8 GrEStG) und wird vom Finanzamt festgesetzt. Der Notar rechnet sie nicht ab.
In Hessen beträgt der Satz 6 Prozent. Das Land hat ihn durch das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. November 2012, geändert am 16. Juli 2014, bestimmt. Das Hessische Finanzministerium nennt in seinem Dokument zum Hessengeld Stand August 2025 sechs Prozent vom Kaufpreis. Bei 300.000 Euro sind das 18.000 Euro. Als Stand der Quellen gilt August 2025. Bei Ihrem Kauf zählt der Satz zum Zeitpunkt des Vertrags, fragen Sie im Zweifel beim Finanzamt nach. Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts trägt das Grundbuchamt den Käufer nicht ein (§ 22 GrEStG).
Gesamtübersicht und Göttingen
Wie Steuer, Notar, Grundbuch und Makler zusammen wirken, zeigt der Ratgeber Hauskauf-Nebenkosten in Hessen. Wer in Göttingen kauft, zahlt dieselben Notar- und Grundbuchgebühren, aber einen anderen Steuersatz, nachzulesen unter Kaufnebenkosten in Niedersachsen.
Was heißt das für Sie als Käufer oder Verkäufer?
Käufer sollten Notar und Grundbuch von Anfang an in die Kalkulation aufnehmen und die Kostenrechnung mit der Tabelle B gegenprüfen. Verkäufer können Interessenten auf diese Rechenwege verweisen. Den Ablauf im Termin beschreibt der Ratgeber Notartermin beim Immobilienverkauf. Wer ein Objekt sucht, findet unser Angebot unter Immobilien kaufen, und wenn Sie in Kassel verkaufen möchten, beginnt der Weg mit der kostenfreien Immobilienbewertung.






