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Ratgeber

Unterlagen für den Hausverkauf in Kassel und Göttingen

Welche Papiere Sie wirklich brauchen, was sie kosten und bei welcher Stelle Sie sie bekommen. Mit den Unterschieden zwischen Hessen und Niedersachsen, die viele überraschen.

· Stephan Adams

Stephan Adams

Verfasst von

Stephan Adams

Mitgründer Adams & Heyder

Nicht jede Unterlage gilt für jeden Verkauf. Was Sie beibringen müssen, hängt davon ab, ob Sie ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück verkaufen. Wir gliedern die Checkliste deshalb genau danach, angefangen bei dem, was für alle vier Objektarten gilt.

Die Unterlagen, ohne die es nicht geht

Diese fünf Punkte verlangen wir bei jedem Verkauf, ganz gleich ob Haus, Wohnung, Mehrfamilienhaus oder Grundstück. Ohne die ersten drei kommt weder eine seriöse Bewertung noch eine Finanzierung des Käufers zustande.

UnterlagePflichtWoKosten
GrundbuchauszugJa, für jeden ObjekttypGrundbuchamt am Amtsgericht10 Euro, elektronisch 5 Euro
Personalausweiskopien aller Eigentümer, beidseitigJa, für jeden Objekttypvon Ihnen selbstkostenfrei
Flurkarte, amtlicher LageplanJa, für jeden ObjekttypKataster, Stadt oder LandesamtKassel auf Anfrage, Göttingen ab 20 Euro
Auszug aus dem BaulastenverzeichnisHilfreich, falls vorhandenBauaufsicht der StadtKassel 30 Euro, Göttingen auf Anfrage
Auszug aus dem AltlastenkatasterHilfreich, falls vorhandenUntere Bodenschutzbehörde, Umweltamt der Stadtauf Anfrage

Der Grundbuchauszug

Er zeigt, wem das Grundstück gehört, welche Rechte darauf lasten und welche Grundschulden eingetragen sind. Einsehen darf ihn nach § 12 Absatz 1 der Grundbuchordnung jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Als Eigentümerin oder Eigentümer haben Sie dieses Interesse ohne Weiteres.

Die Gebühren sind bundesweit gleich und stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz: 10 Euro für einen unbeglaubigten Ausdruck, 20 Euro für einen amtlichen, und nur 5 Euro, wenn Sie sich den Auszug elektronisch als unbeglaubigte Datei schicken lassen. Für den Verkauf reicht der unbeglaubigte Auszug fast immer.

Vorsicht bei Internetportalen

Es gibt kommerzielle Anbieter, die den Auszug gegen deutlich höhere Gebühren beschaffen. Das Amtsgericht Göttingen weist von sich aus darauf hin, dass der direkte Antrag beim Gericht günstiger und zuverlässiger ist. Ein elektronisches Grundbuch existiert zwar in beiden Bundesländern, der Zugang ist aber Behörden, Notaren und nach gesondertem Antrag einzelnen Berufsgruppen vorbehalten. Für Privatpersonen gibt es keine Selbstbedienung.

Die Personalausweiskopien aller Eigentümer

Wir benötigen von jedem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer eine Kopie des Personalausweises, jeweils Vorder- und Rückseite. Das dient dem Abgleich mit dem Grundbuch und der Identitätsprüfung, die uns als Makler gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei mehreren Eigentümern, etwa Ehepaaren oder Erbengemeinschaften, braucht jede Person eine eigene Kopie.

Die Baulastenauskunft und das Altlastenkataster

Diese beiden Auskünfte werden am häufigsten vergessen, und die Baulastenauskunft verursacht die meisten Auseinandersetzungen nach dem Kauf. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die auf dem Grundstück liegt, etwa ein Wegerecht für den Nachbarn oder die Übernahme einer Abstandsfläche. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern in einem eigenen Verzeichnis bei der Bauaufsicht, und sie wirkt gegen jeden späteren Eigentümer. Das Altlastenkataster wird von der zuständigen Umweltbehörde geführt und verzeichnet bekannte Boden- und Grundwasserbelastungen, etwa aus früherer gewerblicher Nutzung des Grundstücks. Liegt kein Eintrag vor, stellt die Behörde das ebenfalls fest.

Ein verbreiteter Irrtum

Man liest gelegentlich, in einem der beiden Bundesländer gebe es kein Baulastenverzeichnis. Das stimmt nicht. Hessen führt eines nach § 75 der Hessischen Bauordnung, Niedersachsen nach § 81 der Niedersächsischen Bauordnung. Bundesweit ohne Baulast sind nur Bayern und Brandenburg. Unterschiedlich sind also nur Zuständigkeit und Gebühr, nicht die Sache selbst.

Zusätzlich bei Haus, Eigentumswohnung und Mehrfamilienhaus

Sobald ein Gebäude auf dem Grundstück steht, kommen diese Unterlagen dazu. Sie gelten für Einfamilienhaus, Eigentumswohnung und Mehrfamilienhaus gleichermaßen, nicht aber für ein unbebautes Grundstück.

  • Bemaßte Grundrisse aller Geschosse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Police der Wohngebäudeversicherung
  • Aufstellung der Sanierungen und Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen, Dämmung
  • Ansicht- und Schnittzeichnungen

Der Energieausweis

Er ist zehn Jahre gültig (§ 79 Absatz 3 Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG, bis Juli 2026 als Gebäudeenergiegesetz/GEG bekannt). Liegt kein gültiger vor, muss vor dem Verkauf einer ausgestellt werden. Wichtig sind drei Pflichten, die alle bußgeldbewehrt sind:

  • Angaben in der Anzeige: Sobald ein Ausweis vorliegt, gehören Ausweisart, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse in jedes Inserat (§ 87 GModG)
  • Vorlage bei der Besichtigung: spätestens dann muss der Ausweis oder eine Kopie vorliegen
  • Übergabe an den Käufer: nach dem Verkauf ist der Ausweis auszuhändigen

Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 10.000 Euro. Das trifft in der Praxis vor allem Privatverkäufer, die ohne Ausweis inserieren. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu den Energieausweis-Pflichten für Verkäufer.

Die Wohnflächenberechnung

Eine Berechnung nach der Wohnflächenverordnung ist beim freien Verkauf nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Verordnung gilt unmittelbar nur für geförderten Wohnraum. In der Praxis wird sie aber mangels Alternative fast immer zugrunde gelegt, und eine belastbare Berechnung schützt Sie: Weicht die tatsächliche Fläche deutlich von der zugesagten ab, ist das ein häufiger Anlass für Nachverhandlungen oder Streit nach dem Kauf. Gut zu wissen: Räume ab zwei Metern Höhe zählen voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, darunter gar nicht. Balkone, Loggien und Terrassen zählen in der Regel nur zu einem Viertel und höchstens zur Hälfte. Wer sie voll rechnet, produziert eine Abweichung, die später auffällt.

Die Police der Wohngebäudeversicherung

Bei einem Eigentümerwechsel geht der bestehende Vertrag der Wohngebäudeversicherung automatisch auf die neuen Eigentümer über, das regelt § 95 Versicherungsvertragsgesetz. Die Police zeigt Käuferinnen und Käufern außerdem, wie das Gebäude abgesichert ist und in welcher Versicherungsperiode sie sich befinden. Verkäufer und Käufer haften für die laufende Periode gemeinsam, deshalb lohnt sich ein Blick in die Unterlagen schon vor dem Notartermin.

Ansicht- und Schnittzeichnungen

Anders als die Grundrisse zeigen diese Zeichnungen das Gebäude von außen und im Querschnitt: Fassaden, Dachneigung, Geschosshöhen. Banken ziehen sie zur Beleihungswertermittlung heran, wenn die reinen Grundrisse für eine Einschätzung nicht ausreichen.

Hilfreich, falls vorhanden oder zutreffend

Diese drei Unterlagen liegen nicht immer vor oder treffen nicht auf jedes Objekt zu. Wenn Sie vorhanden sind, beschleunigen sie den Verkauf trotzdem spürbar.

Baubeschreibung

Beschreibt Bauweise, verwendete Materialien und Ausstattung. Banken und Gutachter nutzen sie zur Einordnung des Gebäudes, wenn Grundrisse allein nicht ausreichen.

Denkmalschutzunterlagen

Nur relevant, wenn das Gebäude oder Teile davon unter Denkmalschutz stehen. Käufer wollen wissen, welche Auflagen bei Sanierung und Umbau gelten, bevor sie sich entscheiden.

Erbbaurechtsvertrag

Nur relevant, wenn das Gebäude nicht auf eigenem Grund steht, sondern auf einem Grundstück im Erbbaurecht. Der Vertrag regelt Laufzeit, Erbbauzins und was bei dessen Ende geschieht, und ist damit für Käufer und deren Finanzierung entscheidend.

Zusätzlich bei Eigentumswohnung und Mehrfamilienhaus

Hier kommt eine zweite Ebene dazu. Wer eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum kauft, erwirbt mehr als nur die eigene Einheit: Er tritt in eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein und will wissen, was dort finanziell auf ihn zukommt.

Teilungserklärung (& Nachträge) inkl. Aufteilungsplan

Sie regelt, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist. Anders als oft angenommen liegt sie nicht bei der Hausverwaltung, sondern beim Grundbuchamt, weil sie dort nach § 8 Wohnungseigentumsgesetz hinterlegt wird.

Aktueller Wirtschaftsplan

Zeigt die für das laufende Jahr geplanten Kosten der Gemeinschaft. Der Verwalter erstellt ihn nach § 28 Wohnungseigentumsgesetz.

Aktueller Kontostand der Instandhaltungsrücklage

Auch Erhaltungsrücklage genannt. Der korrekte Beleg ist der Vermögensbericht nach § 28 Absatz 4 Wohnungseigentumsgesetz. Er weist den Stand der Rücklagen aus und ist allen Eigentümern zugänglich zu machen.

Letzte Hausgeldabrechnung

Die Jahresabrechnung der Gemeinschaft, ebenfalls nach § 28 Wohnungseigentumsgesetz vom Verwalter erstellt. Sie zeigt, ob das gezahlte Hausgeld die tatsächlichen Kosten gedeckt hat.

Protokolle der Eigentümerversammlungen (letzte 3 Jahre)

Käufer lesen daraus, ob eine große Sanierung ansteht oder Streit in der Gemeinschaft herrscht. Die dort gefassten Beschlüsse werden zusätzlich fortlaufend in der Beschluss-Sammlung dokumentiert. § 18 Absatz 4 Wohnungseigentumsgesetz gibt Ihnen als Eigentümer das Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen.

Zusätzlich beim Grundstück

Bei einem unbebauten Grundstück entfallen alle Unterlagen, die sich auf ein Gebäude beziehen: Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und die übrigen Punkte aus dem Abschnitt oben brauchen Sie nicht. Dafür kommt eine Unterlage dazu, die nur für Grundstücke gilt.

Bebauungsplan

Er legt fest, was auf dem Grundstück überhaupt gebaut werden darf: Art und Maß der Bebauung, Baugrenzen, Geschosszahl. Für Kaufinteressenten ist er oft die erste Frage, weil er über die tatsächliche Bebaubarkeit entscheidet. Sie erhalten ihn bei der Bauleitplanung der zuständigen Stadt.

Grundbuchauszug, Personalausweiskopien, Flurkarte, Baulastenauskunft und Altlastenkataster aus dem ersten Abschnitt gelten auch für das Grundstück, gerade die Baulast ist bei unbebauten Flächen keine Seltenheit, etwa durch ein Wegerecht für ein Nachbargrundstück.

Wenn die Immobilie vermietet ist

Bei vermieteten Einheiten in Haus, Wohnung oder Mehrfamilienhaus kommen zwei weitere Punkte dazu. Käufer wollen wissen, in welches Mietverhältnis sie eintreten, denn der Mietvertrag läuft mit dem Eigentumsübergang unverändert weiter.

  • Kontaktdaten der Mieter
  • Mietverträge und alle Nachträge, insbesondere Mieterhöhungen

Sonderfall geerbte Immobilie

Vor dem Verkauf muss im Grundbuch stehen, wer Eigentümer ist. Dafür braucht das Grundbuchamt einen Nachweis der Erbfolge. Nach § 35 der Grundbuchordnung geht das grundsätzlich über einen Erbschein, aber es gibt eine praktisch sehr wichtige Ausnahme: Beruht die Erbfolge auf einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag, genügt diese Urkunde zusammen mit der Niederschrift über die Eröffnung. Einen Erbschein brauchen Sie also vor allem dann, wenn nur ein handschriftliches Testament vorliegt oder gar keines.

Zwei Jahre Zeit, und das spart bares Geld

Die Gerichtsgebühr für die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall entfällt vollständig, wenn der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht. Das gilt auch dann, wenn die Erben erst nach einer Auseinandersetzung eingetragen werden. Nach Ablauf der zwei Jahre wird die Gebühr fällig, und sie richtet sich nach dem Wert der Immobilie. Wichtig: Befreit ist nur die Gerichtsgebühr, Notarkosten und die Kosten eines Erbscheins sind davon nicht erfasst.

Weitere Punkte zum Erbfall, insbesondere zu Steuern und zur Bewertung durch das Finanzamt, finden Sie in unseren Ratgebern zur Erbschaftssteuer auf Immobilien und auf unserer Seite zum Verkauf einer geerbten Immobilie.

Wo Sie was bekommen: Kassel und Göttingen im Vergleich

Wir vermitteln in zwei Bundesländern, und die Wege dorthin sind unterschiedlich. Diese Tabelle spart Ihnen eine Menge Suchzeit.

UnterlageKassel (Hessen)Göttingen (Niedersachsen)
GrundbuchauszugAmtsgericht Kassel, Friedrichstraße 32-34. Antrag per Post oder E-MailAmtsgericht Göttingen, Berliner Straße 8. Antrag schriftlich, per Fax oder persönlich, keine E-Mail
LiegenschaftskarteStadt Kassel, Kundenzentrum Geodaten, Friedrich-Ebert-Straße 160. Gebühr auf AnfrageKatasteramt Göttingen, Danziger Straße 40. Ab 20 Euro, online 20 Prozent günstiger
BaulastenauskunftBauaufsicht Stadt Kassel, Online-Antrag. Auskunft 30 Euro, Negativbescheinigung 15 EuroFachdienst Bauordnung Stadt Göttingen, schriftlich mit Ausweis und Eigentumsnachweis. Gebühr auf Anfrage
BauakteneinsichtBauaufsicht, ausschließlich über das digitale Eingangsportal. Ab 12,50 Euro, bis zu zwei WochenFachdienst Bauordnung, nur nach Voranmeldung vor Ort. Gebühr auf Anfrage

Stand 4. August 2026. Wo "auf Anfrage" steht, veröffentlicht die zuständige Stelle keinen festen Betrag. Wir fragen ihn im Rahmen unserer Beauftragung für Sie ab, statt hier eine Zahl zu nennen, die nicht belegt ist.

Wenn Unterlagen fehlen

Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Gerade bei Häusern, die seit Jahrzehnten in Familienbesitz sind, liegt selten ein vollständiger Ordner bereit. Fehlende Genehmigungen, Grundrisse und Nachträge lassen sich fast immer aus der Bauakte rekonstruieren, die die Bauaufsicht zu jedem genehmigten Vorhaben führt.

Planen Sie dafür Zeit ein. Die Stadt Kassel weist selbst darauf hin, dass die Bearbeitung im Einzelfall bis zu zwei Wochen dauern kann, weil jede Akte einzeln aus dem Archiv gezogen wird. In Göttingen ist die Einsicht nur nach Voranmeldung möglich. Wer erst zwei Tage vor dem Notartermin merkt, dass die Baugenehmigung fehlt, verschiebt den Termin.

Was wir für Sie übernehmen

Die Beschaffung der Unterlagen ist der Teil des Verkaufs, an dem die meisten Eigentümer den Faden verlieren. Vier Behörden, unterschiedliche Antragswege, unterschiedliche Fristen. Wir übernehmen die Behördengänge, fordern die Unterlagen an und prüfen, ob sie vollständig und aktuell sind, bevor das Objekt an den Markt geht.

  1. Grundbuchauszug beantragen. Schriftlich beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Unbeglaubigt 10 Euro, elektronisch 5 Euro. In Kassel auch per E-Mail möglich, in Göttingen nur schriftlich, per Fax oder persönlich.
  2. Energieausweis prüfen oder erstellen lassen. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Liegt kein gültiger vor, muss vor dem Verkauf einer ausgestellt werden. Ohne ihn dürfen Sie nicht einmal inserieren, weil Pflichtangaben in die Anzeige gehören.
  3. Lage und Zuschnitt aus dem Kataster holen. In Kassel über das Kundenzentrum Geodaten der Stadt, in Göttingen über das Katasteramt des Landesamts. In Niedersachsen gibt es bei Online-Bestellung 20 Prozent Rabatt.
  4. Baulastenverzeichnis abfragen. Bei der Bauaufsicht der jeweiligen Stadt. In Kassel per Online-Antrag, Auskunft 30 Euro, Negativbescheinigung 15 Euro. In Göttingen schriftlich mit Ausweis und Eigentumsnachweis.
  5. Fehlende Unterlagen aus der Bauakte rekonstruieren. Akteneinsicht bei der Bauaufsicht. In Kassel ausschließlich über das digitale Eingangsportal, Grundgebühr ab 12,50 Euro. In Göttingen nur nach Voranmeldung vor Ort.

Wenn Sie wissen wollen, was Ihre Immobilie wert ist, bevor Sie mit der Beschaffung beginnen: Wie wir bewerten, erklären wir im Ratgeber zu den Wertermittlungsverfahren.

Häufige Fragen zu den Verkaufsunterlagen

Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich meine Immobilie verkaufen will?

Das hängt vom Objekttyp ab. Immer benötigen wir Grundbuchauszug, Personalausweiskopien aller Eigentümer beidseitig und einen Nachweis über Lage und Zuschnitt aus dem Liegenschaftskataster. Bei Haus, Eigentumswohnung und Mehrfamilienhaus kommen bemaßte Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, die Police der Wohngebäudeversicherung und Nachweise über Modernisierungen dazu. Bei einer Eigentumswohnung oder einem Mehrfamilienhaus zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und der Stand der Instandhaltungsrücklage. Bei einem unbebauten Grundstück reichen in der Regel Grundbuchauszug, Personalausweiskopien, Flurkarte und, falls vorhanden, der Bebauungsplan.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und gelten in Kassel wie in Göttingen gleich: ein unbeglaubigter Ausdruck kostet 10 Euro, ein amtlicher also beglaubigter Ausdruck 20 Euro. Am günstigsten ist die elektronische Übermittlung als unbeglaubigte Datei für 5 Euro. Für den Verkauf reicht in aller Regel der unbeglaubigte Auszug.

Kann ich meinen Grundbuchauszug online abrufen?

Als Privatperson nicht. Sowohl Hessen als auch Niedersachsen betreiben ein elektronisches Grundbuch, der Zugang ist aber Behörden, Notaren und nach gesondertem Antrag bestimmten Berufsgruppen vorbehalten. Eigentümerinnen und Eigentümer beantragen ihren Auszug beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts oder lassen ihn über den Notar ziehen. Das Amtsgericht Göttingen weist ausdrücklich darauf hin, dass der direkte Antrag günstiger und zuverlässiger ist als kommerzielle Internetportale.

Was ist eine Baulast und warum ist sie beim Verkauf wichtig?

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die auf einem Grundstück liegt, etwa ein Wegerecht für den Nachbarn oder eine Abstandsflächenübernahme. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern in einem eigenen Verzeichnis bei der Bauaufsicht, und sie gilt auch gegen jeden späteren Eigentümer. Wer sie nicht kennt und deshalb nicht offenlegt, riskiert Streit nach dem Verkauf. Beide Bundesländer führen ein solches Verzeichnis, in Hessen nach § 75 der Hessischen Bauordnung, in Niedersachsen nach § 81 der Niedersächsischen Bauordnung.

Muss ich die Wohnfläche vor dem Verkauf neu berechnen lassen?

Gesetzlich vorgeschrieben ist das beim freien Verkauf nicht. Die Wohnflächenverordnung gilt unmittelbar nur für geförderten Wohnraum. In der Praxis wird sie aber üblicherweise zugrunde gelegt, und eine belastbare Berechnung schützt Sie: Weicht die tatsächliche Fläche deutlich von der zugesagten ab, ist das ein häufiger Anlass für Nachverhandlungen oder Streit nach dem Kauf. Wichtig zu wissen: Balkone und Terrassen zählen in der Regel nur zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.

Brauche ich einen Erbschein, um ein geerbtes Haus zu verkaufen?

Nicht immer. Nach § 35 der Grundbuchordnung genügt statt eines Erbscheins auch ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit der Niederschrift über die Eröffnung. Einen Erbschein brauchen Sie in der Regel dann, wenn es nur ein handschriftliches Testament gibt oder gar keines und die gesetzliche Erbfolge gilt. Das Grundbuchamt kann einen Erbschein außerdem verlangen, wenn es die Erbfolge aus den vorgelegten Urkunden nicht zweifelsfrei ableiten kann.

Was passiert, wenn Bauunterlagen nicht mehr auffindbar sind?

Das ist häufiger als gedacht und selten ein Verkaufshindernis. Die Bauaufsicht führt zu jedem genehmigten Vorhaben eine Bauakte, in die Sie als Eigentümer Einsicht nehmen können. Daraus lassen sich Genehmigungen, Grundrisse und Nachträge rekonstruieren. Planen Sie Zeit ein: Die Stadt Kassel weist darauf hin, dass die Bearbeitung im Einzelfall bis zu zwei Wochen dauern kann, weil die Akten einzeln aus dem Archiv gezogen werden.

Was brauche ich zusätzlich, wenn ich ein unbebautes Grundstück verkaufe?

Grundbuchauszug, Personalausweiskopien, Flurkarte, Baulastenauskunft und Altlastenkataster wie bei jedem Verkauf, dazu kommt der Bebauungsplan. Er legt fest, was auf dem Grundstück gebaut werden darf, und ist für Kaufinteressenten oft die erste Frage. Alles, was sich auf ein Gebäude bezieht, also Grundrisse, Wohnflächenberechnung oder Energieausweis, brauchen Sie bei einem unbebauten Grundstück nicht.

Welche Unterlagen brauche ich zusätzlich, wenn die Immobilie vermietet ist?

Die Kontaktdaten der Mieter sowie die Mietverträge mit allen Nachträgen, insbesondere Mieterhöhungen. Käufer wollen genau wissen, in welches Mietverhältnis sie eintreten, denn der Vertrag läuft mit dem Eigentumsübergang unverändert weiter.

Quellen und weiterführende Informationen

Alle Angaben zuletzt am 11. August 2026 geprüft. Gebührensatzungen der Städte ändern sich, wir prüfen die Beträge im Einzelfall neu. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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