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Ratgeber

Gebäudemodernisierungsgesetz: was für Eigentümer gilt

Ein Gesetz, zwei Stufen. Die Heizungsregeln gelten seit Juli 2026, der Energieausweis ändert sich erst zum 1. Januar 2027.

· Stefan Heyder

Stefan Heyder

Verfasst von

Stefan Heyder

Mitgründer Adams & Heyder · Immobilienmakler in Kassel und Göttingen

Worum es geht

Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Verkündet wurde es im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 226 vom 28. Juli 2026. Hinter der Umbenennung steckt mehr als ein neuer Titel: Das Gesetz setzt die überarbeitete europäische Gebäuderichtlinie um und ordnet dabei zwei Bereiche neu, die Eigentümer unmittelbar betreffen, nämlich die Heizung und den Energieausweis.

Wichtig ist der Zeitpunkt. Das Gesetz kommt in Stufen. Was die Heizung angeht, gilt es bereits. Die Regeln zum Energieausweis greifen dagegen erst zum 1. Januar 2027. Wer beides in einen Topf wirft, gibt heute falsche Auskunft, und zwar in beide Richtungen: Manche fürchten eine Austauschpflicht, die es nicht mehr gibt, andere verlassen sich auf einen Ausweis, der in seiner heutigen Form bald nicht mehr ausgestellt wird.

Die Stufen im Überblick

29. Juli 2026

Artikel 1: Name und Heizungsregeln

Das Gebäudeenergiegesetz heißt seitdem Gebäudemodernisierungsgesetz. Das Betriebsverbot für bestehende Heizungen entfällt, neue Gas- und Ölheizungen sind wieder zulässig, an die Stelle der starren 65-Prozent-Vorgabe tritt eine stufenweise steigende Beimischung biogener Brennstoffe.

1. Januar 2027

Artikel 2: Energieausweise, §§ 79 bis 88

Der Verbrauchsausweis ist nur noch für reine Wohngebäude möglich, für alle übrigen Gebäude kommt der Bedarfsausweis. Ausweise werden digital ausgestellt, die Pflichtangaben werden erweitert, Nichtwohngebäude erhalten Energieeffizienzklassen von A bis G.

ab 2028

Nullemissionsgebäude der öffentlichen Hand

Für Neubauten der öffentlichen Hand gilt der Standard des Nullemissionsgebäudes. Für private Bauherren ändert sich zu diesem Zeitpunkt nichts.

ab 2030

Nullemissionsgebäude für alle Neubauten

Der Standard gilt dann für alle neu errichteten Gebäude. Für Bestandsimmobilien folgt daraus keine Pflicht zum Umbau.

Was das für Ihre Heizung bedeutet

Die Sorge, eine ältere Heizung müsse kurzfristig raus, ist mit dem GModG gegenstandslos geworden. Das feste Betriebsverbot ist entfallen. Eine Anlage darf weiterlaufen, solange sie funktioniert, und sie darf repariert werden. Auch der Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung ist wieder zulässig.

An die Stelle der starren Vorgabe, beim Heizungstausch zu 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, tritt eine schrittweise steigende Beimischung biogener Brennstoffe. Für Anlagen, die vor dem Inkrafttreten eingebaut wurden, gilt Bestandsschutz.

Wirtschaftlich bleibt die Frage trotzdem offen. Eine neue fossile Heizung ist heute erlaubt, aber sie legt die Brennstoffkosten für die nächsten zwei Jahrzehnte fest. Und sie ist im Energieausweis sichtbar, den Kaufinteressenten künftig noch genauer lesen werden.

Was sich 2027 beim Energieausweis ändert

Zum 1. Januar 2027 treten die §§ 79 bis 88 in ihrer neuen Fassung in Kraft. Die wichtigsten Punkte für Eigentümer:

  • Verbrauchsausweis nur noch für reine Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Objekte kommt künftig ausschließlich der Bedarfsausweis infrage, der auf einer technischen Berechnung beruht und in der Regel teurer ist.
  • Der Ausweis wird digital ausgestellt. Das Papierdokument als Ausgangsformat hat ausgedient.
  • Mehr Pflichtangaben. Der Katalog in § 85 wird deutlich erweitert. Kennwerte und Energieeffizienzklasse werden zu allgemeinen Standardangaben.
  • Effizienzklassen auch für Nichtwohngebäude. Dort werden die Klassen A bis G neu eingeführt.
  • Ausweispflicht bei Vertragsverlängerung. Wird ein Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag verlängert und liegt noch kein gültiger Ausweis vor, muss einer erstellt werden.
  • Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht mehr ausgenommen. Beim Verkauf und bei der Vermietung wird auch dort ein Energieausweis fällig. Eine Sanierungspflicht folgt daraus nicht.

Für vorhandene Ausweise gilt Bestandsschutz: Ein ordnungsgemäß ausgestellter Energieausweis bleibt bis zum Ablauf seiner zehnjährigen Gültigkeit verwendbar. Niemand muss ihn ersetzen, nur weil sich das Gesetz geändert hat.

Welche Angaben heute schon in jedes Inserat gehören und welche Ausweisart für Ihr Gebäude gilt, steht im Ratgeber zum Energieausweis.

Verkaufen oder erst modernisieren?

Diese Frage stellen uns Eigentümer seit dem Sommer fast wöchentlich. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber vier Punkte helfen bei der Entscheidung.

Der Zustand der Anlagentechnik schlägt das Datum. Eine dreißig Jahre alte Heizung ist unabhängig von jeder Gesetzesstufe ein Verkaufsargument gegen Sie. Ist sie dagegen zehn Jahre alt und gewartet, ändert das neue Gesetz an Ihrer Ausgangslage wenig.

Modernisierung rechnet sich selten über den Verkaufspreis allein. Käufer honorieren eine neue Heizung, aber in aller Regel nicht in Höhe der vollen Investition. Wer ohnehin wohnen bleibt, modernisiert für sich. Wer verkaufen will, sollte vorher rechnen.

Der Sanierungsstau ist entscheidender als ein einzelnes Bauteil. Dach, Fenster und Dämmung zusammen bestimmen den Eindruck, nicht die Heizung für sich genommen.

Kennen Sie Ihren Ausgangswert. Bevor Sie über Investitionen nachdenken, sollten Sie wissen, was Ihre Immobilie heute wert ist. Erst dann lässt sich beurteilen, ob sich eine Maßnahme lohnt.

Checkliste und Leitfaden zum Herunterladen

Wir haben die Regeln in zwei Dokumente gefasst, die Sie kostenfrei und ohne Anmeldung herunterladen können. Die Checkliste passt auf eine Seite und beantwortet die Frage, welcher Ausweis für Ihr Gebäude gilt und was ins Inserat gehört. Der Leitfaden geht ausführlicher auf Heizung, Nachrüstpflichten und die Stufen des Gesetzes ein.

Beide Dokumente geben den Stand vom September 2026 wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Wenn Sie unsicher sind, welche Regel auf Ihr Gebäude zutrifft, fragen Sie uns. Das kostet nichts.

Häufige Fragen zum neuen Gesetz

Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?

Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist das feste Betriebsverbot für ältere Heizungen entfallen. Eine funktionierende Anlage darf weiter betrieben und auch repariert werden. Auch die Pflicht, beim Austausch zu 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, gilt nicht mehr in der früheren Form. An ihre Stelle tritt eine stufenweise steigende Beimischung biogener Brennstoffe.

Darf ich noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen?

Ja. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ist wieder zulässig. Wirtschaftlich lohnt sich trotzdem ein genauer Blick, weil die Brennstoffkosten über die Jahre steigen dürften und der Energieausweis die Effizienz eines Gebäudes für Käufer sichtbar macht.

Ab wann gelten die neuen Regeln für den Energieausweis?

Ab dem 1. Januar 2027. Das Gesetz ist in zwei Stufen aufgebaut: Die Umbenennung und die Heizungsregeln gelten seit dem 29. Juli 2026, die Neuregelung des Energieausweises in den §§ 79 bis 88 folgt zum Jahreswechsel 2026/2027.

Verliert mein Energieausweis seine Gültigkeit?

Nein. Ein vor 2027 ordnungsgemäß ausgestellter Energieausweis bleibt bis zum Ende seiner zehnjährigen Gültigkeit verwendbar. Sie müssen keinen neuen ausstellen lassen, nur weil sich das Gesetz geändert hat.

Brauche ich für ein denkmalgeschütztes Haus künftig einen Energieausweis?

Ja, ab 2027. Die bisherige Ausnahme für Baudenkmäler entfällt, damit wird der Energieausweis auch dort beim Verkauf und bei der Vermietung fällig. Aus der Ausweispflicht folgt aber keine Pflicht, das Gebäude energetisch zu sanieren. Denkmalschutzrechtliche Anforderungen bleiben davon unberührt.

Was ändert sich für meine Immobilienanzeige?

Der Katalog der Pflichtangaben wird erweitert. Neu ist unter anderem das Ausstellungsdatum des Energieausweises, außerdem werden Kennwerte und Energieeffizienzklasse zu allgemeinen Standardangaben. Fehlende Pflichtangaben sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Sollte ich vor 2027 verkaufen oder noch modernisieren?

Das hängt vom Gebäude ab, nicht vom Datum. Entscheidend sind der Zustand der Anlagentechnik, der Sanierungsstau und Ihre eigene Lebensplanung. Eine Modernisierung rechnet sich selten allein über den späteren Verkaufspreis. Sinnvoll ist, den Wert im heutigen Zustand zu kennen und ihn den geschätzten Kosten gegenüberzustellen.

Quellen

  • Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG), §§ 43, 79 bis 88, 108 und 112, gesetze-im-internet.de
  • Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 226 vom 28. Juli 2026, Inkrafttreten Artikel 1 am 29.07.2026, Artikel 2 am 01.01.2027
  • Infoportal des Bundes zum Gebäudemodernisierungsgesetz, gmodg.bund.de, Chronologie der Stufen
  • IHK Frankfurt am Main, Meldung zum Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes
  • Stand der Recherche: 24.09.2026

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